Nach einem Bundesgerichtsentscheid muss eine Bar in Küsnacht ZH schon um 20 Uhr zumachen. Der Mitinhaber sagt bei Nau.ch: «Die Stammgäste verstehen das nicht.»
«Es tut weh»: Das sagt der Mitinhaber der Seebar Küsnacht ZH zum Bundesgerichtsentscheid. - Nau.ch/Nico Leuthold

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bar im Restaurant Steinburg in Küsnacht ZH muss früher schliessen.
  • Das Bundesgericht hat eine Bewilligung für Öffnungszeiten bis 22 Uhr für nichtig erklärt.
  • Erst kürzlich hat sich die Seebar Küsnacht dort eingemietet.
  • Mitinhaber Jose Santana sagt bei Nau.ch: «Es tut weh, dass man so kämpfen muss.»
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Keine Drinks nach 20 Uhr: Nach einem dreijährigen Rechtsstreit um eine Nachbars-Beschwerde muss die Bar im Gourmetlokal Steinburg in Küsnacht ZH den Kürzeren ziehen. Das Bundesgericht gab dem Kläger Recht. Eine Bewilligung von 2021 für spätere Öffnungszeiten wurde für nichtig erklärt.

Heisst: Neu muss das Lokal im Sommer bereits um 20 statt 22 Uhr schliessen. Im Winter sogar um 17 Uhr.

Bei Nau.ch spricht nun Jose Santana, Mitinhaber der Seebar in Küsnacht. Diese hat sich vor Kurzem in das Bistro der Steinburg für den Sommer eingemietet. Vorher hatte die Bar einen Standort vis-à-vis vom Haus von Superstar Tina Turner (†83).

«Wir müssen natürlich mit den Öffnungszeiten, die uns das Bundesgericht auferlegt hat, arbeiten», sagt Santana. «Leider Gottes.»

Ab 20 Uhr dürfen nur noch Vereinsmitglieder Cocktails schlürfen

Deshalb greift man zu einem Trick: Ab 20 Uhr mietet sich dann ein privater Verein ein. Der Untermieter muss sich nämlich nicht an die Öffnungszeiten halten.

Heisst: Bis 20 Uhr ist die Seebar in der Steinburg für alle zugänglich. Neben Cocktails gibt es auch Kaffee und Kuchen. Um das Geschäft anzukurbeln, will man deshalb am Wochenende bereits früher die Tore öffnen.

Goldküste
Eine beliebte Gourmetbar an der Zürcher Goldküste muss bereits um 20 Uhr schliessen.
Goldküste
Jose Santana, Mitinhaber der Seebar in Küsnacht, sagt: «Die Stammgäste verstehen das nicht.»
Goldküste
Grund: Ein Küsnachter Lokalpolitiker beschwerte sich wegen Lärm und zog bis vor Bundesgericht.
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Der Trick: Ab 20 Uhr mietet sich nun ein privater Verein ein.
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Schliesslich müsse man irgendwie die Miete zahlen können.

Nach 20 Uhr ist die Bar dann für Passantinnen und Passanten nicht mehr zugänglich. «Ab 20 Uhr dürfen leider nur noch Vereinsmitglieder den Raum benutzen», sagt Santana.

Der Frust des Seebar-Mitinhabers ist gross. «Wir haben nicht damit gerechnet», sagt er. «Es tut weh, dass man so darum kämpfen muss, um eine Bar bis um 22 Uhr offen lassen zu können.»

Und auch Küsnachterinnen und Küsnachter schütteln den Kopf. «Die Stammgäste verstehen das nicht», sagt Santana.

«Müssen schauen, dass wir Miete zahlen können»

Nach dem Auszug aus dem alten Standort der Seebar hatten die Betreiber nur noch minime Kosten. Doch mit dem neuen Standort im Steinburg-Bistro wird der Blick aufs Finanzielle wieder relevant.

Jose Santana, Mitinhaber der Seebar in Küsnacht, spricht über die finanziellen Herausforderungen. - Nau.ch/Nico Leuthold

«Jetzt müssen wir aber schauen, dass wir die Miete wieder zahlen können», sagt Santana. «Machen wir das halt mit Kaffee und Kuchen und Cocktails bis 20 Uhr.»

Der Nachbar, der sich gegen die längeren Öffnungszeiten gestellt hat, heisst York-Peter Meyer. Er ist Lokalpolitiker und sitzt im Vorstand der SVP Küsnacht. Er machte Regelwidrigkeiten geltend, die Grenzen des guten nachbarschaftlichen Verhältnisses zur Steinburg seien weit überschritten worden.

«Beispielsweise laute Musik lange nach 22 Uhr, mit der Weigerung, den Lärm zu reduzieren», erklärte Meyer kürzlich gegenüber Nau.ch. Verschiedene Gespräche hätten nicht gefruchtet. «Deshalb war ich leider gezwungen, juristisch etwas zu unternehmen.»

Kläger hatte «keine andere Wahl»

Im Jahr 2021 habe das Bistro ein Gesuch um Verlängerung der Öffnungszeiten von 20 Uhr auf 22 Uhr eingereicht. Darüber sei er in keiner Weise informiert oder involviert worden. «Ich hatte daher leider keine andere Wahl, als nachträglich Rekurs einzulegen», begründet er.

Der Rechtsstreit ergab schliesslich, dass einige Gerichte wichtige Tatsachen tatsächlich nicht berücksichtigt hatten. Das stellte auch das Bundesgericht fest – und gab Nachbar Meyer recht.

Schlürfst du gerne Cocktails?

Mit seinem Anliegen ist der Küsnachter nicht allein. «Ich habe in dieser Angelegenheit die Unterstützung des einzigen anderen unmittelbaren Nachbarn», sagte Meyer. Das habe dieser auch schriftlich für das Gericht festgehalten.

Fest steht: In der Gourmetbar wird man weiter dafür kämpfen, Cocktails auch nach 20 Uhr ausschenken zu dürfen. Auch für Küsnachterinnen und Küsnachter, die nicht Teil des exklusiven Vereins sind. Man hofft weiterhin auf einen Kompromiss.

Und auch York-Peter Meyer sagte kürzlich gegenüber Nau.ch: «Ich hoffe immer noch auf eine Einigung. Aktuell gibt es aber kein spruchreifes Ergebnis.»

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